Akustische Marke 13. Dezember 2018 René C. Wölger A Eine Ware kennzeichnende Klänge (Jingles) sind schützbar, soweit sie in Noten aufgeschrieben werden können (weshalb beispielsweise das Migros-Jingle markenrechtlich geschützt werden kann, das Gebrüll des MGM-Löwen hingegen nicht). Drucken Zurück Weiter