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Akustische Marke

  • René C. Wölger
  • A

Eine Ware kennzeichnende Klänge (Jingles) sind schützbar, soweit sie in Noten aufgeschrieben werden können (weshalb beispielsweise das Migros-Jingle markenrechtlich geschützt werden kann, das Gebrüll des MGM-Löwen hingegen nicht).