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Aleatorische Werbung

  • René C. Wölger
  • A

Sammelbezeichnung für Gewinnspiele, Verlosungen, Preisausschreiben, Preisrätsel etc. im Rahmen von Werbung. Aleatorische Werbung ist rechtlich grundsätzlich zulässig, soweit die Veranstalter damit auf die Adressaten keinen psychologischen Kaufzwang ausüben.