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Alleinstellungswerbung, Spezialtatbestand

Besonderer Unlauterkeitsbestand oder Spezialtatbestand. Superlativreklame oder Alleinstellungswerbung ist heute üblich, kann doch die Werbung so wenig wie die Umgangssprache auf Superlativen verzichten. Objektiv überprüfbare Angaben müssen jedoch stimmen. Slogans wie billigste Preise der Schweiz sind unzulässig, wenn irgendeine Konkurrenz noch billiger verkauft. Marktschreierische Übertreibungen von blossen Werturteilen (das Beste, unübertrefflich, einzigartig) sind jedoch gestattet, sofern sie vom Konsumenten als solche erkannt werden.