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Alleinvertrieb

Damit wird eine vertragliche Vereinbarung bezeichnet welche zwischen einem Hersteller und Händler getroffen wird. Gegenstand ist das Recht, eine Marktleistung exklusiv in einem definierten Bereich zu vermarkten. In der Regel werden zur Erfüllung dieses Vertrages dem Händler Vorgaben hinsichtlich Absatz oder Marktanteil gemacht.