Annocenpacht
Begriff des Werbevertragsrechts. Im Rahmen der Annocenpacht wird das Recht abgetreten, bei Zeitschriften definierten Raum durch die Veröffentlichung von Anzeigen zu nutzen. Dabei ist der Pächter als eigenständiger Unternehmer tätig und schuldet dem Verpächter für die zur Verfügungstellung des Anzeigenraums ein Entgelt.