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Aussenwerbung, rechtliche Auflagen

Unter den Begriff der Aussenwerbung fällt jede der kommerziellen Kommunikation dienende Massnahme, welche ausserhalb von Räumen oder Gebäuden erfolgt. Aussenwerbung mit Firmentafeln, Plakaten usw. darf nur betrieben werden, wenn eine Bewilligung der Baubehörde vorliegt. Diese darf sowohl aus verkehrspolizeilichen wie auch aus ästhetischen Gründen verweigert werden.