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Ausstellungsvertrag

Begriff des Werbevertragsrechts. Der Ausstellungsvertrag hält die Vereinbarungen über eine zeitlich begrenzte Ausstellung fest. In der Regel sind Ausstellungsvereinbarungen schriftlich abgefasst und enthalten detaillierte Elemente zur Nutzung der Ausstellung. Der Ausstellungsvertrag begründet somit die Pflichten des Ausstellungsveranstalters und die Rechte des Ausstellers.