Bearbeitungsrecht 03. Januar 2019 René C. Wölger B Es ist das Recht, ein Werk zu bearbeiten oder zu verändern (z.B. herstellen von Übersetzungen, Werken zweiter Hand, Sammelwerken usw.) Dieses Recht ist teilweise ein persönliches Recht. Drucken Zurück Weiter