Besondere Unlauterkeitsbestände
Das UWG bezeichnet die besonderen Unlauterkeitsbestände auch als Spezialtatbestände. Diese Verstösse gegen das UWG lassen sich thematisch in acht Bereiche gliedern.:
Alleinstellungswerbung
Warentests
Personenbilder
Rufschädigung
Herabsetzung
Irreführende Aussagen
Unnötig verletzende Aussagen
Geschlechterdiskriminierende Werbung