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Besondere Unlauterkeitsbestände

Das UWG bezeichnet die besonderen Unlauterkeitsbestände auch als Spezialtatbestände. Diese Verstösse gegen das UWG lassen sich thematisch in acht Bereiche gliedern.:

    Alleinstellungswerbung
    Warentests
    Personenbilder
    Rufschädigung
    Herabsetzung
    Irreführende Aussagen
    Unnötig verletzende Aussagen
    Geschlechterdiskriminierende Werbung